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BGH, 07.10.1983 - 2 StR 583/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versuchter Totschlag und unerlaubter Besitz einer Schusswaffe - Vorliegen von Putativnotwehr - Fehlerhafte Beweiswürdigung, wenn sie sich nur lückenhaft mit den Feststellungen auseinandersetzt, aus denen Schlüsse zugunsten des Angeklagten gezogen werden können und wenn ...
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- BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74
Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 2 StR 583/83
Die Beweiswürdigung kann beanstandet werden, wenn sich das Gericht für eine Feststellung entschieden hat, ohne sich mit anderen naheliegenden Möglichkeiten des Geschehensablaufs auseinanderzusetzen (BGHSt 25, 365 [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74]), wenn es bei der Deutung von Verhaltsweisen und Umständen nicht den gesamten Auslegungsstoff und alle Ausdeutungsmöglichkeiten berücksichtigt oder wenn die Urteilsgründe diese Prüfung nicht erkennen lassen. - BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 2 StR 583/83
Zum Verhältnis zwischen dem dem Angeklagten zur Last liegenden versuchten Totschlag und dem Waffendelikt wird auf BGHSt 31, 29 verwiesen. - BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80
Anforderungen an ein freisprechendes Urteil
Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 2 StR 583/83
Er hat aber den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in Verbindung mit den sonst festgestellten Tatsachen erschöpfend zu würdigen; diese erschöpfende Würdigung hat er in den Urteilsgründen darzulegen (BGH NJW 80, 2423).